Aufgaben Quelle: © Rainer Sturm / PIXELIO

Ihre Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus der Strafprozessordnung, die die Strafverfolgung einerseits dem Staat, das heißt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, überträgt (Offizialprinzip) und die Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite bei einem hinreichenden Anfangsverdacht zum Einschreiten gesetzlich verpflichtet (Legalitätsprinzip).

Nach der Konzeption der Strafprozessordnung wird das Gericht grundsätzlich nur aufgrund und im Umfang einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft mit der Untersuchung des Strafrechtsfalles befasst (Anklageprinzip). Dem Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft entspricht neben dem Legalitätsprinzip auch der Anklagezwang, wonach die Staatsanwaltschaft grundsätzlich zur Anklage verpflichtet ist, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass, das heißt insbesondere einen entsprechenden "hinreichenden Tatverdacht" ergeben haben. Anderenfalls hat die Staatsanwaltschaft, die auch die entlastenden Umstände zu ermitteln hat, also - anders als im amerikanischen Recht - zu strenger Objektivität verpflichtet ist, das Verfahren einzustellen. Der Umstand, dass die Ermittlungsverfahren in der überwiegenden Zahl mit einer Einstellung abgeschlossen werden, macht deutlich, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe, vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen, gerecht wird.

Die Staatsanwaltschaften sind selbständige Behörden, die weder zur rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Artikel  92 Grundgesetz (GG) noch zu den klassischen Verwaltungsbehörden gehören, sondern als Justizbehörden anzusehen sind. Sie sind einerseits ein selbständiges Organ der Strafverfolgung, andererseits der Aufsicht und Weisung des Justizministeriums unterstellt (sogenanntes externes Weisungsrecht).

Eine detaillierte Darstellung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft und einer Generalstaatsanwaltschaft sowie ein ausführliches Rechtslexikon, in dem Ihnen auch die einzelnen Fachbegriffe noch einmal eingehend erläutert werden, finden Sie

im "NRW-Bürgerservice des Justizministeriums"
beziehungsweise dort in der Rubrik Justizzweige "Die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen "
beziehungsweise   in dem dortigen Bereich "Broschüren und Informationsmaterial"